Unter normalen Umständen dürfen Gespanne (also das Zugfahrzeug plus Wohnwagen) – nach §3 der StVO – auf den Autobahnen und Kraftfahrstraßen lediglich 80 km/h fahren. Eine Ausnahme hiervon ist die 100er-Zulassung.
Seit 1998 ist es möglich, dass Wohnwagengespanne unter bestimmten Voraussetzungen 100 km/h fahren dürfen.
Früher bekamen die Gespanne die 100 km/h-Zulassung, heute erhält lediglich der Wohnwagen 100er-Plakette und eine Eintragung in den Fahrzeugpapieren.
Die gesiegelte Plakette mit dem 100er-Zeichen muss auf der Rückseite des Wohnwagens angebracht werden. Entgegen der früheren Regelung muss am Zugfahrzeug keine Plakette mehr angebracht sein.
Eine 100-er Plakette bei einem Wohnwagen bedeutet nicht automatisch, dass man diese Geschwindigkeit mit deinem Gespann auch tatsächlich fahren darf. Hier gilt es zu prüfen, ob man ALLE (!) nachfolgenden Punkte Voraussetzungen auch erfüllt:
Nein, in anderen Ländern gelten jeweils die nationalen Vorschriften.
Zum Beispiel in Dänemark, Schweden, Norwegen und Italien dürfen Gespanne generell nur maximal 80 km/h schnell fahren. In Ländern, wie Niederlande, Luxemburg, Litauen und Kroatien ist für Gespanne ein Tempolimit von 90 km/h auf Autobahnen festgelegt, in Portugal und der Schweiz gilt NUR für Gespanne unter 3,5t eine Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h, für Gespanne über 3,5t dementsprechend 80 km/h und in Frankreich (unter 3,5t) sogar 130 km/h.
Aber Achtung: Selbst wenn die Regel im (europäischen) Ausland besagt, dass ein Gespann schneller als 100 Stundenkilometer unterwegs sein darf, sollte man – aus sicherheits- und versicherungstechnischen Gründen – trotzdem maximal 100 km/h schnell fahren. Natürlich nur unter der Voraussetzung, dass der Wohnwagen in Deutschland zugelassen ist und eine 100er-Zulassung hat. Ansonsten bleibt es bei 80 km/h.
Egal, ob mit oder ohne 100er-Zulassung, man sollte stets auf die Höchstgeschwindigkeiten achten – denn wenn man mit einem Wohnwagen schneller unterwegs ist als die zulässige Höchstgeschwindigkeit, kann es zu schweren Unfällen, empfindlichen Geldstrafen und in manchen Fällen sogar zu Fahrverboten kommen.