Führerscheininfo


Die Straße lockt und das Verlangen nach Freiheit treibt viele dazu, die Welt auf vier Rädern zu bereisen. Wohnmobile und Wohnwagen bieten eine besondere Gelegenheit, die eigenen vier Wände hinter sich zu lassen und das Unbekannte zu erleben. Bevor Sie jedoch den Motor anlassen und in Richtung Horizont fahren, ist es wichtig zu klären, welchen Führerschein Sie benötigen, um hinter dem Steuer dieser mobilen Rückzugsorte Platz zu nehmen.

Verstöße gegen die Führerscheinregelungen können zu Bußgeldern, Punkten im Verkehrszentralregister oder im schlimmsten Fall zum Verlust des Versicherungsschutzes führen. Es ist von entscheidender Bedeutung, den richtigen Führerschein für das gewählte Freizeitfahrzeug zu besitzen, um nicht nur die Verkehrssicherheit zu gewährleisten, sondern auch rechtliche Probleme zu vermeiden.

Deshalb beachten Sie bitte, dass nationale Regelungen hinsichtlich des Führens von Wohnmobilen und Wohnwagengespannen variieren und in einigen Ländern spezielle Vorschriften gelten können. Vor Fahrtantritt sollten die konkreten Vorschriften des jeweiligen Landes überprüft werden.

Das zulässige Gesamtgewicht


Die zulässige Gesamtmasse bezeichnet die Summe aus Leergewicht und maximaler Zuladung eines Kraftfahrzeuges oder einer Fahrzeugkombination. In der deutschen Straßenverkehrsordnung (StVO) und Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) wird synonym auch der Begriff zulässiges Gesamtgewicht verwendet.

Die Angabe zum maximal zulässigen Gesamtgewicht Ihres Autos finden Sie in der Zulassungsbescheinigung Teil I im Feld 11. Im alten Fahrzeugschein steht diese Angabe unter der Ziffer 15.

Das zulässige Gesamtgewicht eines Fahrzeugs ist wichtig, um festzustellen, mit welchem Führerschein man das Fahrzeug fahren darf.

Wichtig: Grundsätzlich müssen Sie zunächst bitte immer die fahrzeugspezifischen Angaben im Fahrzeugschein beachten.

B-Führerschein


Mit der Klasse B dürfen Kraftfahrzeuge bis 3.500 Kilogramm zulässige Gesamtmasse gefahren werden. Wohnmobile mit bis zu 3,5 Tonnen dürfen Sie also mit dem normalen B-Führerschein fahren. Zudem darf mit der Fahrerlaubnis der Klasse B ein Anhänger bis 750 kg an ein geeignetes Zugfahrzeug angehängt werden. Diese Kombination nennt man auch Gespann. Die Gesamtmasse der Kombination ist dann auf Gespanne bis 4.250 Kilogramm begrenzt. Bei Anhängern über 750 Kilogramm darf die zulässige Gesamtmasse der Kombination dagegen 3.500 Kilogramm nicht übersteigen.

Anhängerführerschein B96


Es ist möglich, durch eine Fahrschulung die Fahrerlaubnis der Klasse B zu erweitern. Bei B96 handelt es sich nicht um eine eigene Führerscheinklasse. Im Führerschein wird bei der Klasse B die Schlüsselzahl 96 eingetragen, sie ist europaweit gültig. Mit dem B96 können Sie ein Wohnwagengespann fahren, bei dem die zulässige Gesamtmasse als Kombination aus geeignetem Zugfahrzeug und Anhänger 4.250 Kilogramm nicht übersteigen darf, wobei der Anhänger im Vergleich zur Klasse B nun auch schwerer als 750 Kilo sein kann. Denn wie sich das Gesamtgewicht dabei zusammensetzt, spielt keine Rolle.

Anhängerführerschein BE


Wer noch schwerere Anhänger ziehen möchte, benötigt den "echten" Anhängerführerschein BE. Mit diesem dürfen Anhänger bis 3.500 Kilogramm gezogen werden. Das Maximalgewicht der Kombination ist auf 7.000 Kilogramm zulässige Gesamtmasse (3.500 Kilogramm Zugfahrzeug + 3.500 Kilogramm Anhänger) begrenzt.

Ältere Führerscheine


Bis vor einigen Jahren war die Regelung zum Führen eines Wohnmobils oder Wohnwagens noch recht überschaubar. Verschiedene gesetzliche Neuregelungen in der Vergangenheit stiften jedoch noch gelegentlich Verwirrung. Welche Fahrerlaubnisklasse gilt bei älteren Führerscheinen eigentlich für Wohnmobile und Wohnwagen?

Fahrerlaubnisklassen bis Ende 1998

Wer seinen Pkw-Führerschein vor dem 1. Januar 1999 gemacht hat, hat die Führerschein-Klasse 3 erhalten. Zusätzlich zu dem mit Klasse B erlaubten Fahrzeugen dürfen Inhaber des alten Führerscheins einen PKW und LKW bis zu 7,5 Tonnen zulässige Gesamtmasse sowie Züge mit bis zu drei Achsen (einachsige Anhänger) und einer Gesamtmasse von 12 Tonnen fahren. Die Klasse 3 war meist in dem bis heute gültigen „grauen Lappen“ eingetragen und wurde 1982 durch den rosa Führerschein ersetzt.

Führerscheine im Zeitraum 01.01.1999 – 18.01.2013

Mit der Führerscheinreform ab 1999 wurden neue Führerscheinklassen und auch ein neues Führerscheindokument in Scheckkartenformat eingeführt. Die alte Klasse 3 konnte umgetauscht werden in die neuen Fahrerlaubnisklassen B/BE und C1/C1E. Damit war es nun auch möglich, 4-achsige Züge (zweiachsige Anhänger) mit einem Gesamtgewicht von bis zu 12 t zu fahren.

Fahrerlaubnis Neuregelung ab dem 19.01.2013

Die Führerschein-Neuregelung seit dem 19. Januar 2013 vereinheitlicht die Führerscheinklassen europaweit. Die zuvor erworbenen alten Führerscheine behalten ihre Gültigkeit, sollten jedoch umgetauscht werden. Bei Umtausch werden alte Führerscheine den entsprechenden Fahrerlaubnisklassen zugeordnet. Es ist keine neue Fahrprüfung abzulegen.

Es wird empfohlen, vor Reisen ins europäische Ausland alte Führerscheine in die neuen Scheckkartenführerscheine umzutauschen. Die Polizei im Ausland könnte unter Umständen keine Kenntnisse von den alten Führerscheinklassen-Bezeichnungen haben.

Führerschein-Umtausch in Deutschland


Ob grauer Lappen, rosa Pappe oder weiße Plastikkarte: Bis 2033 muss jeder Führerschein, der vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurde, in den neuen EU-Führerschein umgetauscht werden. Das Ziel dieser Maßnahme ist es, sicherzustellen, dass alle in der EU im Umlauf befindlichen Führerscheine einheitlich und fälschungssicher sind. In Deutschland gibt es gestaffelte Fristen für den Umtausch des Führerscheins, wobei der letzte Tag für den Umtausch der 19. Januar 2033 ist. Beim Umtausch des Führerscheins handelt es sich um eine rein verwaltungstechnische Angelegenheit - die Fahrerlaubnis selbst bleibt unverändert bestehen.

Die Umtauschpflicht greift jedoch je nach Geburts- oder Ausstellungsjahr möglicherweise auch früher. Näheres zu den den Fristen können Sie auf den Informationseiten der Bundesregierung nachlesen.

Voraussetzungen für unseren Caravan


Um unser Wohnmobil zu ziehen, ist in der Regel ein Führerschein der Klasse B erforderlich. Dieser berechtigt zum Führen von Kraftfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 3,5 Tonnen und bis zu acht Sitzplätzen (der Fahrersitz wird hierbei nicht mitgezählt).

Unser Wohnmobil hat ein zulässiges Gesamtgewicht von 1,8t. Damit darf ihr Zugfahrzeug (für die Führerscheinklasse B) eine zulässige Gesamtmasse von 1,7 t nicht überschreiten.

Wenn Sie also...

  • keinen Klasse 3 Führerschein haben,
  • Sie den Klasse B Führerschein besitzen und
  • Ihr Zugfahrzeug ein zulässiges Gesamtgewicht von mehr als 1,7 t eingetragen hat,

benötigen Sie mindestens die B96-Erweiterung.

Gerne können Sie uns kontaktieren und sich von uns beraten lassen. In Abhängigkeit vom Zugfahrzeug, der vorliegenden Fahrerlaubnis und dem ausgewählten Wohnwagen können wir Ihnen sagen, ob Ihre Voraussetzungen erfüllt sind.