Tipps & Tricks
Damit Euer Start ins Abenteuer entspannt gelingt – unser Wissen aus der Praxis, kurz und verständlich. Einfach aufklappen.
Sicherungsseil (Abreißseil) richtig einhängen
Ein kleines Detail mit großer Wirkung: Das Seil zwischen Zugfahrzeug und Wohnwagen sorgt dafür, dass der Anhänger im Ernstfall nicht unkontrolliert davonrollt. In mehreren europäischen Ländern – etwa Österreich und der Schweiz – ist die korrekte Sicherung Pflicht, sonst drohen empfindliche Bußgelder.
Gebremster Anhänger (wie unser Wohnwagen)
Hier wird ein Abreißseil verwendet. Löst sich der Anhänger vom Zugfahrzeug, zieht das Seil den Bremshebel und der Wohnwagen bremst selbstständig ab. Das Seil wird an der dafür vorgesehenen Öse oder um den Kugelhals gelegt – niemals einfach an der Kupplung einhängen.
Ungebremster Anhänger
Kleinere Anhänger ohne eigene Bremse brauchen ein Sicherungsseil oder eine Sicherungskette, die ein komplettes Ablösen verhindert.
Wohnwagen richtig beladen
Die richtige Beladung ist entscheidend für ein ruhiges, sicheres Fahrverhalten – eine Überladung oder falsch verteiltes Gepäck kann gravierende Folgen haben. Mit drei einfachen Regeln seid Ihr auf der sicheren Seite:
- Gewicht über die Achse: Schwere Lasten gehören möglichst direkt über die Achse des Wohnwagens – nicht zu weit nach vorne oder hinten.
- Grenzen einhalten: Stützlast und maximale Anhängelast aus dem Fahrzeugschein beachten – und niemals überschreiten.
- Ladung sichern: Alles so verstauen, dass es auch bei Vollbremsung oder Ausweichmanöver nicht verrutscht, umfällt oder herabfällt.
100-km/h-Zulassung – was steckt dahinter?
Normalerweise gilt für Wohnwagengespanne auf deutschen Autobahnen und Kraftfahrstraßen Tempo 80 km/h. Mit der 100er-Zulassung dürft Ihr – wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind – bis 100 km/h fahren. Seit 1998 bekommt dabei der Wohnwagen die 100er-Plakette und eine Eintragung in den Papieren, nicht mehr das Zugfahrzeug.
Die wichtigsten Voraussetzungen
- Zugfahrzeug mehrspurig, mit ABS und max. 3,5 t zulässiger Gesamtmasse
- Gesamtmasse des Wohnwagens nicht höher als die Leermasse des Zugfahrzeugs
- Reifen jünger als 6 Jahre, mindestens Geschwindigkeitsklasse L (120 km/h)
- Wohnwagen für 100 km/h geeignet, Stützlast annähernd ausgenutzt