Welchen Führerschein brauche ich?
Entscheidend ist das Gesamtgewicht Eures Gespanns – also Zugfahrzeug und Wohnwagen zusammen. Hier die drei Fälle, einfach erklärt.
BDer Standard-Autoführerschein
bis 3.500 kg
Gespann gesamt
- Zugfahrzeug bis 3.500 kg zulässige Gesamtmasse
- Anhänger bis 750 kg: Gespann sogar bis 4.250 kg erlaubt
- Schwererer Anhänger: zusammen max. 3.500 kg
B96B mit Tagesschulung (ohne Prüfung)
bis 4.250 kg
Gespann gesamt
- Kombination aus Zugfahrzeug + Anhänger bis 4.250 kg
- Anhänger darf schwerer als 750 kg sein
- Gewichtsverteilung spielt keine Rolle
BEDie sichere Wahl für große Gespanne
bis 7.000 kg
Gespann gesamt
- Anhänger bis 3.500 kg zulässige Gesamtmasse
- Zugfahrzeug (max. 3.500 kg) + Anhänger (max. 3.500 kg)
- Praktische Prüfung erforderlich
Ihr habt noch den „alten" Führerschein (Klasse 3)?
Die vor dem 1. Januar 1999 erteilte Klasse 3 ist großzügiger als die heutige Klasse B und deckt in aller Regel gängige PKW-Wohnwagen-Gespanne problemlos ab – Ihr braucht dafür also normalerweise keine Erweiterung. Beim Umtausch in den EU-Kartenführerschein werden die passenden neuen Klassen (u. a. BE) automatisch eingetragen. Im Zweifel schaut in Euren Führerschein oder fragt uns kurz.
Unsicher, was für Euch gilt?
Schreibt uns kurz die zulässige Gesamtmasse Eures Zugfahrzeugs (steht im Fahrzeugschein, Feld F.1/F.2) – wir sagen Euch sofort, welcher Führerschein reicht.
Frag uns
Schreibt uns kurz die zulässige Gesamtmasse Eures Zugfahrzeugs (steht im Fahrzeugschein, Feld F.1/F.2) – wir sagen Euch sofort, welcher Führerschein reicht.
Angaben ohne Gewähr – maßgeblich sind die Eintragungen in Euren Fahrzeugpapieren und die jeweils gültigen gesetzlichen Bestimmungen.